Nach dem Eilantrag auf Indizierung der AT-Version von Call of Duty: Black Ops erfolgt jetzt schon die offizielle Bestätigung der BpJM.
Der Titel wurde auf die Liste B gesetzt und gilt somit nicht nur als Jugendgefährdend sondern sogar als strafrechtlich bedenklich. Eine Beschlagnahme dürfte also folgen.
Der öffentliche Verkauf und das Bewerben des Titels ist somit in Deutschland nicht mehr erlaubt. Unter Ladentisch darf das Spiel vorerst noch gehandelt werden.
Quelle: Schnittberichte
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