Sonys dynamische Preisgestaltung im PlayStation Store verstößt laut Rechtsexperten gegen geltendes EU-Recht. Während dynamische Preise – also Preisänderungen basierend auf Nutzerdaten – legal sind, bricht Sony die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung. Das geht aus einem Bericht des dänischen Magazins Arkaden hervor.
Das Transparenz-Problem der PSN-Preise
Die EU-Richtlinie 2011/83/EU verpflichtet Online-Händler dazu, personalisierte Preise klar und verständlich zu kennzeichnen. Sony ignoriert diese Vorgabe komplett. Nutzer im PlayStation Store sehen unterschiedliche Preise für dieselben Inhalte, ohne über die Personalisierung informiert zu werden.
Konkurrent Microsoft zeigt, wie es legal funktioniert: Auf der Xbox werden angepasste Rabatte transparent in einer „Just For You“-Sektion ausgewiesen. Sony dagegen verschleiert den Algorithmus, auch wenn das System erst noch vollständig ausgerollt wird.
Wir haben diese Praxis bereits in unserem Beitrag vom 20. April erwähnt und auf das vollständige Fehlen jeglicher Transparenzpflichten seitens Sony hingewiesen. Die aktuellen Einschätzungen der Juristen bestätigen unseren damalige Hinweis nun auf rechtlicher Ebene.
Die rechtliche Grauzone schrumpft
Rechtsexperten zerlegen Sonys potenzielle Verteidigungsstrategie vorab. Das Unternehmen könnte argumentieren, dass Preise nicht für Einzelpersonen, sondern für größere Nutzersegmente angepasst werden – etwa basierend darauf, ob ein User eingeloggt ist oder nicht. Dr. Peter Rott, Professor für Wirtschaftsrecht, und sein Kollege Jan Trzaskowski erteilen dieser Ausflucht eine Absage. Der Zweck des EU-Gesetzes verlangt eine breite Auslegung automatisierter Entscheidungsfindungen. Es ist irrelevant, ob ein Nutzer über zehn Plattformen getrackt oder stumpf in ein Segment geworfen wird. Entscheidend ist: Der Preis ändert sich durch die Identität des Käufers.
Für den PlayStation-User bedeutet das zunächst, dass ihr beim digitalen Spielekauf potenziell benachteiligt werdet, ohne es zu wissen. Sony nutzt Euer Profil, um Margen zu optimieren, verweigert aber die gesetzliche Aufklärung. Da ein Rechtsstreit mit der EU-Kommission teuer und imageschädigend ist, wird Sony das System zeitnah anpassen müssen. Bis dahin gilt: Vor dem Kauf im PSN immer Preise abgleichen – am besten ungeloggt im Browser oder über Zweitaccounts.

Nein – Doch – Ohhh
Ist ja nicht so, dass nicht von vornerein gesagt wurde das die ein auf den Sack bekommen könnten/werden.