Indiana Jones & Starfield – Microsoft erwartete 10 Millionen verkaufte Spiele auf PS5

By Mark Tomson 7 comments
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Bei Microsoft war der potenzielle Erfolg von Starfield und Indiana Jones auf PS5 offenbar egal, bevor man die Spiele exklusiv gemacht hat. Laut Prognosen erwartete man mindestens 10 Millionen verkaufte Einheiten der beiden Titel.

Das geht aus den aktuellen Gerichtsdokumenten (via) hervor, wonach man stark auf den Game Pass gesetzt hat, um diese fehlenden Verkaufszahlen auf der PS5 zu kompensieren. Ob das tatsächlich klappt, wird man frühestens mit dem Release von Starfield in diesem Herbst sehen.

Die 10 Millionen verkauften Einheiten für beide Titel scheinen dabei noch recht vorsichtig geschätzt zu sein, wenn man bedenkt, wie viele Spiele Sony mit der aktuellen Hardware-Basis verkaufen kann, wenn sie wirklich erfolgreich sind.

Exklusivspiele haben großes Gewicht

Das ist insofern relevant, da exklusive Spiele mit einer der größten Verkaufsargumente für eine bestimmte Plattform sind. Dass man Starfield und Indiana Jones unbedingt nur auf Xbox sehen will, zeigt, wie man weiterhin versucht ein attraktives First-Party Line-Up aufzubauen.

Beide Spiele waren ursprünglich für PlayStation 5 geplant, wurden nach der Übernahme von Zenimax / Bethesda jedoch umgehend exklusiv gemacht und die Entwicklung für PS5 eingestellt. Das war eine Entscheidung, die alleine Microsoft getroffen hat, auch wenn Bethesda / Zenimax damit nicht so ganz glücklich war.

Diese fühlten sich zuletzt und im Nachhinein sogar ungerecht behandelt, nachdem man Vergleiche zur Übernahme von Activision / Blizzard zieht, bei der Microsoft immer mehr Zugeständnisse macht, die man selbst gerne gehabt hätte. Insbesondere geht es dabei um Call of Duty, das man für mindestens 10 Jahre auf PlayStation belassen möchte.

Ob und wann es zur endgültigen Übernahme von Activision / Blizzard kommt, ist in diesen Tagen mal wieder schwer abzuschätzen. Zwar ist der Weg dahin in den USA nun quasi frei, dagegen klagt allerdings die FTC schon wieder und hat gegen die jüngsten Entscheidung des Gerichte Einspruch eingelegt.

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