Nachdem Manhant 2 bereits kurz nach seinem Release indiziert wurde, folgt nun die endgültige Verbannung aus dem deutschen Handel. Das Amtsgericht München hat aktuell die Beschlagnahme des Titels angeordnet.
In einer Stellungenahme heißt es: „Es liegen Gründe für die Annahme vor, dass das vorbezeichnete Computerspiel eingezogen wird, da es einen solchen Inhalt hat, dass jede vorsätzliche Verbreitung in Kenntnis seines Inhaltes den Tatbestand der Gewaltdarstellung (§§131, 74 d StGB) verwirklichen würde.“
Zwar war der Titel nie wirklich bei uns erhältlich, jedoch haben Untersuchungen der Bundesprüfsteller ergeben, dass das Spiel in einigen Fachgeschäften erhältlich war. Mit der Beschlagnahme möchte man nun der Gefahr entgehen, dass der Titel doch noch den Weg in den Handel findet.
Quelle: Eurogamer.de