Ein möglicherweise entscheidendes Urteil für Publisher, was gebrauchte Software angeht, hat nun ein US-Berufungsgericht gefällt.
So wurde dem Softwarehersteller Autodesk zugestanden, dass seine eigenen Produkte nicht als Gebrauchtware verkauft werden dürfen. Begründet wird dies damit, dass man laut der Endbenutzervereinbarung nur eine nicht übertragbare Softwarelizenz erwirbt und nicht das Produkt selber.
Ähnliche Klauseln finden sich z.B. auch bei Electronic Arts wieder, womit sich dieses Urteil auch direkt auf die Spieleindustrie auswirken könnte, sollte EA jetzt auf die Idee kommen und sich auf dieses Urteil berufen. Nicht undenkbar, da EA Vorreiter darin ist, wenn darum geht, Gebrauchtspiele etwas in den Schatten zu stellen, wie man es mit dem Project Ten Dollar derzeit macht.
Die Ideen gegen Gebrauchtspiele vorzugehen, auch wenn man es öffentlich nicht so nennt, sind ja in letzter Zeit keine Grenzen gesetzt. Da dürfte so ein Urteil wie gerufen kommen.
Quelle: Eurogamer