Erstmals veröffentlicht die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) Leitkriterien für die Prüfung von Computer- und Videospielen.
Darin wird festgeschrieben, welche Grundannahmen bei der jugendschutzrechtlichen Bewertung eine Rolle spielen. „Diese Leitkriterien sind damit intern eine zentrale Grundlage für die Prüfgremien und bieten gleichzeitig hilfreiche Information sowohl für Nutzer als auch für Spielehersteller“, so Geschäftsführer Felix Falk.
Die aufgeführten Aspekte der Wirkungsmacht beziehen sich u.a. auf Gameplay, Atmosphäre, Jugendaffinität, Realismus und Glaubwürdigkeit. Die Leitkriterien ergeben sich aus den geltenden Gesetzen, den Grundsätzen der USK, Erkenntnissen aus der Wissenschaft und der Spruchpraxis aus den 30.000 USK-Prüfungen in 16 Jahren sowie dem gesellschaftlichen Diskurs.
Sie wurden von einem Expertenkreis erarbeitet und vom Beirat der USK beschlossen und in Kraft gesetzt. „Nachdem zu Beginn dieses Jahres bereits die neuen Prüfgrundsätze in Kraft getreten sind, freue ich mich, dass wir mit diesem zweiten Schritt die USK-Prüfverfahren noch stringenter und transparenter machen können“, so Wolfgang Hußmann, Vorsitzender des USK-Beirats.
Diese sind abrufbar unter: www.usk.de/die-usk/grundsaetze
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