Activision-Übernahme: Sony muss wohl alle Third-Party Verträge offenlegen

By Niklas Bender 2 comments
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Im Streit um die Übernahme von Activision / Blizzard wird Sony offenbar dazu gezwungen, seine Verträge mit Third-Party Publishern und Entwicklern offenzulegen. Das war eine Forderung seitens Microsoft, damit die amerikanische FTC einen besseren Überblick darüber bekommt, ob Sony hier bereits großzügige Vorteile genießt.

Die Offenlegung umfasst demnach Kopien aller Lizenzvereinbarungen mit Drittanbietern, sowie alle Entwürfe und Mitteilungen in Bezug auf die Erklärung von SIE-Präsident Jim Ryan gegenüber der FTC.

Sonys Gegenargumente wurden abgelehnt

Sony hat dies auf Anfrage bisher abgelehnt, da man darin einen zu hohen Zeitaufwand sah oder dies als irrelevant für die Entscheidungsfindung betrachtet. Diese Argumente wurden jetzt jedoch durch einen richterlichen Beschluss zurückgewiesen. Dabei geht es wohl um über 150.000 Vertragsunterlagen und über 60.000 Unternehmen, die man seit 2012 zusammenstellen müsste.

Microsoft argumentiert hier, dass die Offenlegung wichtig sei, um das volle Ausmaß des aktuellen Geschäftsstatus zu verstehen und wie sich die Übernahme von Activision / Blizzard darauf auswirkt oder gar negativ auf den Wettbewerb entwickeln könnte. Hier wird „die Wirkung auf die Wettbewerbsfähigkeit der Branche“ angeführt.

„Die Art und der Umfang der Inhaltslizenzvereinbarungen von SIE sind relevant für die in der Beschwerde erhobenen Behauptungen über Exklusivitätsvereinbarungen zwischen Entwicklern von Videospielkonsolen und Videospielentwicklern und -Publishern.“

Die FTC kommt Sony lediglich dahingehend entgegen, dass man den Zeitraum auf den 01. Januar 2019 begrenzt, also gut sieben Jahre weniger.

Sollte es am Ende tatsächlich zu einer Offenlegung dieser Verträge kommen, dürfte es noch einmal besonders spannend werden. Faktisch bekommt man damit Einblicke in vertrauliche Geschäftsgeheimnisse, die zumindest die Öffentlichkeit nichts angehen.

Derweil haben sich die Kartellbehörden mehr Zeit genommen, um zu ihrer Entscheidung zu kommen und die Frist um 10 Tage verlängert.

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