Der Rechteinhaber von DOOM, DOOM 2 und Ulitmate DOOM hat eine Listenstreichung der drei Spiele vom Index beantragt, welche der BpJM zugestimmt hat.
Durch die Weiterentwicklung der Computer- und Videospiele heutiger Zeit müssen die Spiele neu bewertet werden, da man nach heutigen Standards von keiner Jugendgefährdung mehr ausgehen kann. Die BpJM hat den Antrag geprüft und sieht DOOM als Wegbereiter eines gesamten Genres an, welches einen historischen Wert hat. Seit der Indizierung damals hat sich viel in der Medienlandschaft getan und die Akzeptanz stark gewandelt.
Möglicherweise werden wir die Titel als Re-Release in Deutschland erleben, nachdem die letzte Hürde hierzu genommen wurde.
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