KJM erkennt Jugendschutzprogramme für 18er Inhalte im Internet an

By Trooper_D5X 2 comments
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Es war bisher ein leidiges Thema, wenn es um den Jugendschutz im Internet ging und insbesondere Gaming-Webseiten zum Ziel von selbsternannten Jugendschützern wurden, die sich an den Inhalten von Trailern und Screenshots störten.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat in ihrer Sitzung vom 15. Mai die Jugendschutzprogramme des Vereins JusProg und der Deutschen Telekom vollumfänglich für altersbeschränkte Inhalte bis zu der Altersstufe 18 Jahren anerkannt. Jugendgefährdende und unzulässige Angebote sind hiervon nicht umfasst. Bisher galt die Anerkennung nur für Inhalte bis zu der Altersstufe 16.

„Wir freuen uns über diese Entscheidung“, so Thomas Friedmann, Vorstandsvorsitzender des GAME Bundesverband der Computerspielindustrie. Claas Oehler, Geschäftsführer für Recht und Regulierung, erklärt die Vorteile der Anerkennung: „Effektiver Jugendschutz ist nun möglich, ohne dass Anbieter – wie bisher – eigene technische Systeme vorhalten müssen. Eltern können mit einem solchen anerkannten Jugendschutzprogramm ihre Kinder altersdifferenziert wirksamer im Netz schützen. Auch Anbieter können sich freuen: Sie sind nicht mehr auf das so genannte Perso-Check-Verfahren oder die im Internet anachronistisch wirkende „Sendezeitbeschränkung“ angewiesen, wenn sie die angebotenen Inhalte mit dem entsprechenden elektronischen Label für die Jugendschutzprogramme auslesbar machen. Damit entfällt auch ein Wettbewerbsnachteil für deutsche Anbieter, weil die bisherigen Systeme wegen ihrer sperrigen Handhabung auch Erwachsene Nutzer abgeschreckt haben. Jugendschutzprogramme erfassen auch ausländische Angebote. Bereits ab Juni 2013 genügt die Einbindung einer zutreffenden „Age-de.xml“ in das Angebot um Onlinespiele rechtskonform anzubieten.“

Alle Seiten des PlayFront Network sind bereits mit der geforderten Altersverifikation ab 18 Jahren versehen und können bei entsprechend eingestellter Software durch die Eltern nicht aufgerufen werden.

Was bedeutet dies in Zukunft für euch? Wir sind nicht mehr verpflichtet Videos und Trailer, die einem USK 18-Rating entsprechen, zeitlich zu sperren und erst ab 23 Uhr zugänglich zu machen. Alle Videos sind ab sofort frei zugänglich bei uns und können zu jeder Tageszeit angeschaut werden.

Inhalte, die in Deutschland indiziert oder Beschlagnahmt werden, müssen wir jedoch weiterhin von unseren Webseiten entfernen.

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