Zu wem ist die Liebe größer? Zur eigenen Freundin oder zur Videospielleidenschaft? Im folgenden Fall wohl eher letzteres, wenn man einen aktuellen Fall am Amtsgericht Castrop-Rauxel verfolgt hat.
Dort wurde ein 23-jähriger zu 700 EUR Geldstrafe verurteilt, da er seine Freundin mittels eines Schlafmittel betäubt hat, um selbst in Ruhe mit seinen Freunden zocken zu können. Die „Tat“ ereignete sich demnach wie folgt: Das „Opfer“ kam gegen 22 Uhr nach Hause und wollte einen ruhigen Abend genießen, während ihr Freund noch munter am daddeln war und das wohl auch nicht so schnell aufgeben wollte.
In diesem Konflikt kam ihm die zündende Idee, seine Freundin mittels Schlafmittel im Tee ruhig zu stellen, was seiner Ansicht nach mit nur wenigen „4 – 5 Tropfen“ auch gar nicht so schlimm gewesen sei. Er selbst verwendet viel höhere Dosen, was dennoch zur Folge hatte, dass die Liebste bis zum folgenden Mittag völlig weggetreten war und sich selbst danach nur wacker auf den Beinen halten konnte.
Die Richter sahen das Ganze ebenfalls etwas kritischer, die zwar betonten, dass nichts Schlimmeres durch die Sedierung passiert sei, es sich dennoch um eine vorsätzliche Körperverletzung handelt, die bestraft werden muss.
Das Ende der Geschichte: Der Angeklagte zeigte sich geständig und gelobte Besserung, der im Nachhinein einsah, dass dies eine wirklich dumme Idee gewesen sei. Das Beziehungs-Aus ließ dann ebenfalls nicht lange auf sich warten, womit man sich einmal mehr die Frage stellt: War es das wenigstens wert?
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