Mortal Kombat X ist zu realitätsfern, um es indizieren zu können

By Trooper_D5X 5 Comments
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Mit großem Erstaunen wurde drei Monate nach seinem Release die unzensierte Version von ‚Mortal Kombat X‘ von der USK für den deutschen Markt freigegeben und kann somit auch weiterhin ohne Einschränkungen hierzulande erworben werden.

Doch wie kommt es zu diesem Sinneswandel, nachdem ‚Mortal Kombat X‘ durch seine detaillierten Darstellungen eigentlich viel brutaler erscheint als seine Vorgänger, die fast allesamt auf dem Index stehen? Hierzu hat sich einmal Petra Meier, stellvertretende Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) geäußert, die hierfür eine simple Erklärung hat: Das Spiel sei einfach zu realitätsfern, um es indizieren zu können.

Demnach würden die Tötungsmethoden in ‚Mortal Kombat X‘ keinesfalls der Wirklichkeit entsprechen, was sich wiederum relativierend im Vergleich zu zum Beispiel simulierten Amokläufen auswirkt, wie man sie im Shooter ‚Hatred‘ durchführen kann. Niemand käme wohl nach dem Spielen von ‚Mortal Kombat X‘ auf die Idee, sein Gegenüber in einen daher gezauberten Eiszapfen stoßen zu wollen, wie es Sub-Zero im Spiel vollführt. Diese Darstellung sei derart überzogen, dass man darin keine Jugendgefährdung erkennen könne, auch wenn dieser ganze Prozess zunächst im Gremium der BPjM ausführlich diskutiert werden musste und es auch Gegenstimmen für eine offizielle Freigabe gab.

Dass man solche Kriterien erst jetzt berücksichtigt und nicht schon 1992, als das erste Mortal Kombat-Spiel erschienen ist, erklärt man damit, dass auch die BPjM mit der Zeit gehen müsse und der technologische Fortschritt heutzutage viel deutlicher machen kann, was ist Realität und was Fiktion. Im Fall von ‚Mortal Kombat X‘ kam man zu dem Schluss, dass es eher als Letzteres einzustufen ist, zur Freude aller Fans.

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