Urteil: Vorbestellungen müssen zukünftig mit Lieferzeitraum erkennbar sein

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Für Publisher ist das Geschäft mit den Vorbestellungen unglaublich wichtig, nicht nur, um möglichst viele Spiele bis zum Release an den Mann zu bringen, sondern auch um die benötigten Einheiten an diesem Tag besser abschätzen zu können.

Zukünftig wird dieses Geschäft nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts München etwas enger an die Leine genommen, bei denen klar erkennbar sein muss, in welchem Lieferzeitraum die vorbestellte Ware verfügbar sein wird. Floskeln wie ‚bald verfügbar‘ oder ‚coming soon‘ sind dann nicht mehr zulässig.

Speziell ging es hier um eine Beschwerde gegen Media Markt, die auf diese Weise das Samsung Galaxy S6 mit „bald verfügbar“ beworben haben, was nach Ansicht des Gerichts nicht der Notwendigkeit der Informationspflicht über den Liefertermin entsprechen würde. So könnten von der Vorbestellung bis zur Lieferung theoretisch auch noch Monate und Jahre vergehen.

Games-Branche hält sich bereits daran

Ob sich nun spürbar erkennbar etwas insbesondere im Gaming-Bereich ändern wird, dürfte nicht zu erwarten sein, da sich die Publisher hier bereits von ungenauen Angaben distanzieren. Zwar werden Spiele angekündigt und lassen sich oftmals zum Beispiel bei Amazon auch vorbestellen, die Publisher selbst geben den Startschuss der Vorbestellungen aber meist erst zusammen mit dem finalen Release-Datum bekannt. Händler stellen die Vorbestellungen zudem meist erst mit dem Versand der Ware in Rechnung, so dass man bis dahin nur eine unverbindliche Kaufabsicht eingeht.

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