Dass man das noch erleben darf, im sonst so engstirnigen Deutschland. Die USK wird ab sofort auch in deutschen Versionen von Spielen gewisse Nazi-Symboliken wie Hakenkreuze zulassen, wie man heute mitteilt.
Bislang scheiterte dieser Ansatz immer, da man Spiele zwar irgendwie als Kunstform akzeptierte, sie aber dennoch nicht auf die gleiche Stufe wie Filme & Co. setzen wollte, in denen das nie ein Problem war. Von einem generellen Verbot sieht man zukünftig nun ab, im Einzelfall könne man sich aber dennoch dagegen entscheiden, zum Beispiel wenn diese eher verherrlichend dargestellt werden und nicht unbedingt der Authentizität dienen. Ein kürzlicher geschaffener Präzedenzfall dürfte hier den Stein tatsächlich ins Rollen gebracht haben, nachdem in Deutschland ausgerechnet von den Rundfunkanstalten ein Browserspiel mit Hakenkreuzsymbolen veröffentlicht, aber trotz Beschwerde nicht verboten wurde.
In einem Statement heißt es heute:
„Die veränderte Rechtsauffassung zur Sozialadäquanz ist ein wichtiger Schritt für das Kulturmedium Games in Deutschland. Wir haben uns lange dafür eingesetzt, dass Games endlich gleichberechtigt und ohne Ausnahmen am gesellschaftlichen Diskurs teilnehmen können. Nachdem Computer- und Videospiele bereits seit vielen Jahren als Kulturmedium anerkannt sind, wird durch die jetzige Entscheidung die Anerkennung auch in diesem Bereich konsequent vollzogen“, sagt Felix Falk, game-Geschäftsführer. „Viele Spiele von engagierten und kreativen Entwicklerinnen und Entwicklern behandeln schwierige Themen wie die Zeit des Nationalsozialismus und gehen damit sehr verantwortungsvoll, kritisch und zum Nachdenken anregend um. Insbesondere Games tragen auf einzigartige Weise durch ihre Interaktivität zur Reflektion und Auseinandersetzung bei und erreichen wie kein anderes Medium auch junge Generationen.“
Zukünftig entscheidet also ein USK-Gremien im Einzelfall, ob man die sogenannte Sozialadäquanzklausel anwendet oder nicht und Symbole verfassungswidriger Organisationen im Einzelfall in einem Titel verwendet werden können, sofern dies der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.