Kaum hat ein Gericht beschlossen, dass Endverbraucher dazu berechtigt sind, auch digitale weiterverkaufen zu dürfen, folgen schon die ersten Abmahnungen gegen die Publisher seitens der Verbraucherschutzzentrale.
Konkret hat Valve eine erste Abmahnung erhalten, die ihren Nutzern ihre eigenen Bedingungen versuchen aufzuzwingen oder ihnen schlichtweg keinen Zugriff mehr auf ihren Account und somit auf ihre gekauften Spiele gewähren. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband würde das die Rechte der Verbraucher einschränken.
Valve steht mit dieser Firmenpolitik jedoch nicht alleine da. Dieser Fall lässt sich auch leicht auf das PlayStation Network oder Xbox Live übertragen. Jeder Firmware der Konsole oder jeder Aktualisierung von AGBs muss der Nutzer zunächst zustimmen, um den Service weiter nutzen zu können. Andernfalls lassen sich einige Download-Spiele nicht einmal mehr starten oder über den PlayStation Store oder Xbox Live Marketplace darauf zugreifen.
Des Weiteren wurde bei Valve bemängelt, dass User ihre Spiele nicht weiter veräußern dürfen oder verschenken können, obwohl dies vom europäischen Gerichtshof für Rechtens erklärt wurde. Auch hiergegen verstößt nicht nur Valve, sondern auch Sony und Microsoft, die ihre Download-Inhalte strikt an einem Account binden.
Bleibt abzuwarten, ob die Verbraucherzentrale auch hier noch gegen vorgehen wird. Im Fall von Valve hat man nun bis zum 26. September Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
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