Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BpjM) hat die Indizierung der US-Version von ‚Dying Light‘ nun endgültig bestätigt.
Zunächst wurde der Titel von Techland in einem Schnellverfahren indiziert, um so die Verbreitung in Deutschland einzudämmen. Letztendlich war noch zu klären, ob der Survival-Horror-Titel auch strafrechtlich relevante Bestandteile erfüllt, welche die BpjM jedoch nicht feststellen konnte. Somit bleibt das Spiel auf der Liste A und darf in Deutschland weder öffentlich ausgestellt noch beworben werden. Dies gilt bislang aber nur für die US-Version. Der Kauf unter dem Ladentisch, der Import und Besitz für den Privatgebrauch ist natürlich weiterhin erlaubt und möglich.
Folgen dürfte noch die EU-Version, die erst einen Monat später erschienen ist und wohl ebenfalls auf der Liste A landen dürfte.