Sony hat nach dem PlayStation Network Zwischenfall im April und Mai nun neue AGBs verfasst, die das Unternehmen weiter vor Schadensersatzansprüchen schützen sollen.
Demnach schließt Sony damit aus, dass PlayStation Network User die Möglichkeit haben, das Unternehmen für irgendwelche Vorkommnisse haftbar zu machen und vor Gericht zu ziehen. Auch Sammelklagen werden damit ausgeschlossen und der User kann sich nur noch außergerichtlich mit Sony einigen.
Nur wer innerhalb von 30 Tagen nach Zustimmung der AGBs diesen widerspricht, hat noch die Möglichkeit gegen Sony vor Gericht Ansprüche geltend zu machen. Aus welchen Gründen auch immer.
Ob dies auch aus Sicht des Verbraucherschutzes rechtlich konform ist oder ein Richter diese Klausel für nichtig erklärt, wird sich zeigen. Wehren kann man sich vorerst dagegen ohnehin nicht, da einem sonst der Zugriff auf das PlayStation Network verwehrt bleibt.
Quelle: TSA
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