Ein weiterer Schritt auf dem Weg zum PS5 Reveal und Launch ist vollzogen, nachdem Sony am gestrigen Dienstag den Markenschutz zur PS5 hier in Europa eingereicht und zugesprochen bekommen hat.
Das Patent wurde auf Sony Interactive Entertainment Inc. 1-7-1 Konan, Minato-ku Tokyo JP-Japan ausgestellt und beschreibt unter anderem die Verwendung bei:
„Interaktive Computersoftware; interaktive Unterhaltungssoftware; interaktive Multimedia-Spielsoftware; interaktive Computersoftware für den Informationsaustausch; herunterladbare, interaktive Unterhaltungssoftware zum Spielen von Videospielen; Computerspielsoftware; Software zur Entwicklung von Spielen; Software für Virtual Reality-Spiele; Augmented-Reality-Spielsoftware; herunterladbare spielverwandte Softwareanwendungen; Softwareprogramme für Videospiele; Computersoftware, nämlich Spielmotorsoftware für die Entwicklung und den Betrieb von Videospielen; Computerspielsoftware zur Verwendung auf Mobiltelefonen und Handys; Software für elektronische Spiele für Mobiltelefone; herunterladbare Softwareanwendungen für Mobiltelefone; optische Platten (Datenverarbeitung); Computersoftware; Computerhardware; Magnetplatten; Video-Streaming-Geräte; Datenkommunikationshardware; Geräte für das Streaming von Medieninhalten über lokale drahtlose Netzwerke; interaktive Datenübertragungsgeräte; drahtlose Computerperipheriegeräte; Datenspeichervorrichtungen und -medien; Gamediscs (mit Computerspielprogrammen beschriebene Discs); Datenträger für Computer mit darauf aufgezeichneter Software; Speichergeräte; Geräte für die Wiedergabe von Daten; Geräte für die Wiedergabe von Bildern; digitale Signalverarbeitungsgeräte; Multimedia-Geräte“
sowie
„Geräte für Spiele, Videospielgeräte, Apparate für Computerspiele; tragbare Konsolen für Videospiele; interaktive Spielstühle für Videospiele“
und
„Interaktive Unterhaltung; Unterhaltungsdienstleistungen; interaktive Unterhaltungsdienstleistungen; Online-Unterhaltungsdienstleistungen; online interaktive Unterhaltung; Videogame-Unterhaltungsdienstleistungen; Unterhaltungsdienstleistungen, nämlich Bereitstellung von nicht herunterladbaren Online-Videospielen, Durchführung von Online-Videospielen, Durchführung von Online-Spielen.“
Damit dürften so ziemlich alle Bereiche in Bezug auf Videospiele abgedeckt sein. Was noch fehlt ist die offizielle Vorstellung der Konsole, die weiterhin im Februar erwartet wird.
Update: Auch in Großbritannien wurden jetzt ein entsprechender Trademark Eintrag vorgenommen.