Im Rechtsstreit zwischen Sony und dem Hacker ‚GeoHot‘ ist dem Konzern ein weiterer Erfolg gelungen. Laut Gerichtsbeschluss erhält Sony nun Einblick in alle IP-Adressen der User, die ‚GeoHots‘ Webseite besucht haben.
Der Webhoster Bluehost muss nun alle IP-Adressen seit Januar 2009 zur Einsicht freigeben. Sony möchte dieses aus zwei Gründen: Erstens, um zu sehen, inwieweit sich die Daten von ‚GeoHot‘ verbreitet haben und zweitens, um nachzuweisen, dass besonders viele User aus dem Norden Kaliforniens die Daten heruntergeladen haben. Sony möchte dies dazu nutzen, um den Prozess in Kalifornien und nicht in New Yersey führen zu können. Weiterhin darf Sony nun auch Daten von YouTube, Google und Twitter einsehen, die sich auf ‚GeoHot‘ und seine Webseite beziehen oder darauf verweisen.
Unklar ist, wie sich das auf die Privatsphäre der User auswirken wird, dessen IP-Adressen eingesehen werden. Das könnte nun für neuen Zündstoff sorgen.
Quelle: Wired
[asa]B003UESJPG[/asa]