Wer sein PSN Guthaben über längere Zeit nicht nutzt, läuft Gefahr, dass dieses irgendwann einfach verfällt, in diesem Fall und laut AGBs von Sony nach 24 Monaten.
Diese Regelung sei unwirksam, wie die Verbraucherzentrale des Landes NRW festgestellt hat, und die Sony daher nun abgemahnt haben. Demnach sei dies eine kundenfeindliche Klausel, gegen die man notfalls gerichtlich vorgehen wird. Aktuell erwartet man allerdings, dass Sony in diesem Punkt einlenken und die AGBs nochmals anpassen wird. Auch andere Unternehmen stehen in diesem Punkt in der Kritik und dürften ebenso dazu aufgefordert werden, diesen Umstand abzustellen.
Weiterhin wird auch angemahnt, dass die Darstellung des gesetzlichen Widerrufsrecht beim Kauf von digitalen Inhalten nicht deutlich genug gekennzeichnet sei. So fehle vor dem Kauf der eindeutige Hinweis darauf, dass es in diesem Fall kein Rückgaberecht gibt, sobald der Download einmal gestartet wurde. Auch hier erwartet man, dass Sony nachgeben wird und man dann vor jedem Kauf oder Download nochmals extra darauf hingewiesen wird.
„Die Abmahnung soll Sony dazu bringen, die monierten Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden. Sollte sich der Branchenprimus dem verweigern, droht der Weg vor Gericht.“
Wann die praktische Umsetzung dazu erfolgt, ist derzeit nicht bekannt.