Es ist nicht der erste Vorwurf dieser Art, dass Sony seine Marktstellung missbraucht, um insbesondere die Preise über den PlayStation Store zu diktieren. Bereits in den USA wurde deswegen gegen Sony geklagt, wenn zunächst ohne Erfolg.
In Großbritannien wird derzeit die nächste Klage gegen Sony (via Sky News) angestrebt, die sich auf recht ähnliche Vorwürfe stützt. Darin ist die Rede von Marktmissbrauch, Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und „Abzocke“ der eigenen User.
In der Klage vorm Competition Appeal Tribunal, die am vergangenen Freitag eingereicht wurde, beruft man sich auf den Consumer Rights Act 2015, der ein vereinfachtes Verbraucherrecht beschreibt und Grundregeln für den Handel zwischen Käufer und Verkäufer festlegt.
Schaden von 5 Milliarden nur in Großbritannien
Der Vorwurf gegen Sony lautet, dass Sony 30 Prozent Provision auf jeden Verkauf im PlayStation Store oder In-Game Kauf berechnet, was seit 2016 ein Schaden von rund 5 Milliarden Pfund verursacht haben soll, welche den 9 Millionen Usern in Großbritannien zu viel berechnet wurden. Auf die gleiche Summe wird Sony daher verklagt.
„Mit dieser Klage setze ich mich für Millionen von Menschen in Großbritannien ein, denen unwissentlich zu viel berechnet wurde. Wir glauben, dass Sony seine Position missbraucht und seine Kunden abgezockt hat.“
Milberg London LLP
Da die Videospiel-Industrie in Großbritannien zu einer der größten überhaupt gehört, sieht man in Sonys Handeln einen unfairen Verstoß gegen den Consumer Rights Act, womit Kunden potenziellen Anspruch auf Entschädigung haben.
Im Detail heißt es hierzu:
„Sony dominiert den digitalen Vertrieb von PlayStation-Spielen und In-Game-Inhalten; es hat eine wettbewerbswidrige Strategie angewandt, die zu überhöhten Preisen für Kunden geführt hat, die in keinem Verhältnis zu den Kosten für die Erbringung der Dienste von Sony stehen.
Die laufende Klage in den USA ist recht ähnlich und wirft Sony den Missbrauch ihrer Marktstellung vor, in dem sie alleinig die Preise im PlayStation Store bestimmen und alle Möglichkeiten unterbinden, damit hier ein fairer Wettbewerb herrschen kann. Speziell geht es dabei um die PSN-Cards, die man aus dem Handel entfernt hat. In einer ersten Instanz wurde die Klage dort zurückgewiesen, da sie nicht ausreichend begründet war. Vom Tisch ist sie damit aber auch noch nicht.