Es ist schon etwas ärgerlich, wenn man seine PS5 bereits vorbestellen konnte und sich in Sicherheit wog, dann aber eine Stornierung seitens des Händlers ins Haus flattert. So hundertfach in den letzten Tagen geschehen. Noch ärgerlicher ist das, wenn man zur Vorkasse gebeten wurde oder nicht mal einen Grund für die Stornierung erhält.
Bislang reden sich die Händler damit heraus, dass die angenommenen Vorbestellungen den zugeteilten Content übersteigen und man schlichtweg nicht liefern kann. Schuld sei das Bestellsystem dahinter oder der große Ansturm, der die Shops ins Wanken brachte.
Doch welche Rechte hat man als Kunde, insbesondere dann, wenn man die Ware schon bezahlt hat? Diese Antwort liefert aktuell der Verbraucherschutz, der von mehreren möglichen Szenarien ausgeht. So einfach, wie es sich die Händler machen, ist es nämlich nicht immer.
Möglichkeit 1 – ich habe nur vorbestellt:
Wer seine PS5 vorbestellt, aber noch nicht bezahlt hat, der hat gegenüber dem Händler lediglich eine Kaufabsichtserklärung abgegeben, von der beide Seiten meist ohne Angaben von Gründen zurücktreten können. Es gehört natürlich zum guten Ton, den Kunden zumindest darüber zu informieren, dass seine Vorbestellung storniert wurde. Ein wirksamer Kaufvertrag ist in diesem Fall noch nicht geschlossen worden und die Chancen, auf die Lieferung zu bestehen, dürften eher schwierig durchzusetzen sein. In diesem Fall hat man wohl die schlechtesten Karten, um auf seine Vorbestellung zu bestehen. Aber es gibt auch Hoffnung …
Möglichkeit 2 – ich habe schon bezahlt:
Einige Händler bestanden auf eine sofortige Bezahlung der Ware, was zwar etwas mehr Sicherheit gibt, aber auch hier steckt der Teufel im Detail. Hier lohnt ein Blick in die AGBs des jeweiligen Händlers, um zu erfahren, wann genau der Kaufvertrag geschlossen wird. In den meisten Fällen kommt dieser nämlich erst mit dem Versand der Ware zustande, womit die vorherige Bezahlung lediglich als Anzahlung zu verstehen ist, unabhängig von der Höhe. Auch in diesem Fall sitzt der Händler scheinbar noch am längeren Hebel und kann vom Kaufvertrag zurücktreten, sowie die Anzahlung zurückerstatten. Einfach das Geld überweisen, ohne Gründe zu nennen oder ähnliches, ist jedoch nicht zulässig.
Grundlose Stornierung nicht wirksam
Denn auch die Händler haben durchaus Pflichten und können sich in beiden Fällen nicht einfach herausreden, wie es ihnen gerade passt. So dürfen diese nicht erst ein Angebot unterbreiten und dann grundlos stornieren oder einfach das Geld zurück überweisen. Das ist tatsächlich nur in Ausnahmefällen erlaubt, wie zum Beispiel der „Unmöglichkeit„, wie es im Fachjargon heißt.
Dies setzt allerdings voraus, dass die PS5 generell nicht mehr lieferbar wäre, was jedoch nicht der Fall ist. Es sind lediglich keine Vorbestelleinheiten mehr verfügbar und eine spätere Lieferung immer noch möglich. Auch eine kurzfristige Nichtverfügbarkeit zählt in diesem Fall nicht. In jedem Fall sollte der Händler seine Kunden allerdings über eine Stornierung informieren und möglichst auch den Grund dafür nennen.
Was kann ich jetzt tun?
Wer von einer Stornierung betroffen ist und seine PS5 Vorbestellung bereits in weite Ferne gerückt sieht, sollte sich unbedingt mit seinem Händler in Verbindung setzen und auf die Vorbestellung bestehen. Auch wenn sie erst zu einem späteren Zeitpunkt geliefert werden kann.
So rückt man in der Warteschlange zumindest wieder nach vorne und muss sich nicht erneut um eine Vorbestellung bemühen. Sollte sich der Händler bei einem gültigen Kaufvertrag weigern, steht einem womöglich sogar Schadensersatz zu, falls man das Produkt woanders teurer kaufen sollte. Voraussetzung ist natürlich, dass man zumindest alles schriftlich (abgeschlossener Kaufvertrag) nachweisen kann. Auch sollte man generell erst einmal das Gespräch suchen und nicht stur auf Konfrontation gehen. Letztendlich ist es ja auch im Interesse der Händler, seine Kunden zu halten.
Abstand sollte man jedoch von dubiösen Fake Shops oder überteuerten ebay Angeboten nehmen, denn früher oder später wird es die PS5 auch wieder regulär geben.