Vor einigen Monaten geriet Entwickler Quantic Dream mit einigen Negativschlagzeilen in den Fokus, nachdem ehemalige Mitarbeiter behaupteten, am Arbeitsplatz mit einem unangemessenen Verhalten konfrontiert worden zu sein. Nun muss Quantic Dream eine erste Niederlage in diesem Fall einstecken, auch wenn dies dem besonderen französischem Arbeitsrecht geschuldet ist.
Damals ging es darum, dass im Studio wohl unangemessene Dinge wie Photoshop-Montagen im Umlauf waren, die Mitarbeiter als Nazis oder Pornodarsteller zeigten. Das wurde zwar von der Führung rund um Studios Boss David Cage als „schockierend“ bezeichnet, der besagte Mitarbeiter klagte trotzdem und gewann nun in erster Instanz.
In Frankreich ist es wohl so, dass, wenn man sich an seinem Arbeitsplatz als Opfer sieht, kündigen kann und keinen Lohn mehr erhält. Gleichzeitig darf man dann aber auch auf eine ungerechtfertigte Entlassung klagen und in diesem Prozess aufarbeiten, wie es wirklich um die Arbeitszustände in dem besagten Unternehmen steht. Das Arbeitsgericht entscheidet dann, ob die Entlassung / Kündigung gerechtfertigt war oder der Arbeitnehmer Ausgleichs- und Arbeitslosenrechte erhält.
In diesem Fall wurde nun erstmals zugunsten des Mitarbeiters entschieden, was für Quantic Dream zunächst eine Niederlage bedeutet. In früheren Fällen wurde allerdings auch schon für Quantic Dream entschieden, so dass diese nun in Berufung gehen wollen. Zudem geht Quantic Dream weiterhin gegen Journalisten vor, die das Studio derart durchleuchten und ihrer Meinung nach in einem schlechten Licht dastehen lassen.
Update: In einem aktuellen Urteil hat Quantic Dream den Prozess nun endgültig verloren und muss an einen ehemaligen IT-Mitarbeiter eine Ausgleichszahlung von 5.000 EUR abtreten, sowie weitere 2.000 für Rechtskosten. Quantic Dream wird darin vorgeworfen, als Arbeitgeber gegen die Vorschriften der Sicherheitsverpflichtung verstoßen zu haben.
Abgesehen davon geht man weiterhin gegen das Magazin Le Monde und dessen Story über das Studio aus dem vergangenem Jahr vor. Hier fällt eine Entscheidung in den kommenden Tagen.