Über zwei Jahre hat einen die Übernahme von Activision / Blizzard inzwischen beschäftigt, die im Grunde abgeschlossen ist. Die amerikanische FTC möchte dies nach ihrem Willen aber wieder rückgängig machen, da sich die Umstände inzwischen geändert hätten.
Bereits im Oktober hatte die Federal Trade Commission (FTC) angekündigt, dass man weiter gegen diesen Deal vorgehen wird. Damals hatte man die veränderten Zugeständnisse mit den Cloud-Gaming-Rechten an Ubisoft angeführt, was man als Anlass nehmen wollte, den wettbewerbswidrigen Deal noch einmal aufzurollen.
FTC konnte hohen Standards gar nicht erfüllen
Nun legt man weiter nach und möchte laut einem Bericht von Reuters vor einem Berufungsgericht erklären, dass die damaligen Standards in der Anhörung zu hoch angesetzt waren, in der die FTC beweisen sollte, dass die Übernahme von Activision / Blizzard eine Wettbewerbsverzerrung darstellt. Das konnte ihnen jedoch nicht gelingen, womit man im jetzt angestrebten Berufungsverfahren argumentieren möchte.
„Die FTC führt einen harten Kampf, da sie den Kampf vor dem Lower-Court verloren hat und die EU und Großbritannien dem Abkommen zugestimmt haben.“
Zudem zweifelt die FTC an, dass durch die Übertragung der Cloud-Gaming-Rechte an Dritte wie Ubisoft weiterhin sichergestellt ist, dass hier keine Verzerrung des Wettbewerbs stattfindet. Schon in ersten Klagen der FTC führten diese immer wieder an, dass Microsoft durch diesen Deal eine zu starke Marktstellung erhält.
Ferner werden auch noch einmal die Argumente angeführt, dass Microsoft große Marken zukünftig nicht mehr auf Third-Party-Plattformen veröffentlichen wird. Dies hatte auch Sony bei diesem Deal beanstandet, auch wenn dies am Ende kaum noch eine Rolle gespielt hat. Bisher sichert Microsoft auch nur zu, dass man Call of Duty außerhalb der eigenen Plattformen veröffentlichen wird.
Ob der gesamte Deal mit diesen Argumenten tatsächlich rückgängig gemacht werden kann, ist überaus fraglich. Falls die FTC überhaupt noch eine Chance hat, müsste Microsoft auf dem US-Markt möglicherweise neue Auflagen erfüllen oder weitere Zugeständnisse machen.