Derzeit tut sich ein weiterer Skandal in Sachen Freies Internet auf, mit dem man rechtsstaatliche Mittel einfach aushebelt und private Firmen darüber entscheiden lässt, was im Internet sein darf und was nicht. Daran beteiligt sich auch der Verband der deutschen Games-Branche GAME, wie der Liste der Unterstützer zu entnehmen ist.
Zunächst einmal mögen die Absichten der sogenannten „Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII)“ gar nicht so verkehrt klingen, auf den Punkt gebracht findet damit aber eine Zensur des Internets statt, ohne dass dies von offiziellen und richterlichen Organen etc. geprüft wird. Die Entscheidung obliegt hier privaten Firmen, die theoretisch aus reinen Befindlichkeiten gegen Betreiber von Webseiten vorgehen könnten – vom kleinen Blog bis hin zum großen Unternehmen.
Webseiten werden ohne richterliche Prüfung gesperrt
Ziel der CUII ist es, Webseiten, die Strukturen von Piraterie und Urheberrechtsverletzungen aufweisen, schneller vom Netz zu nehmen und mit DNS-Sperren zu belegen. Dies geschieht anhand von Providern wie der Deutschen Telekom, Vodafone, Telefonica, Mobilcom & Co., die allesamt die CUII unterstützen. Der Aufruf der Webseite ist dann schlichtweg nicht mehr möglich und man wird mit folgender Meldung konfrontiert:
Erste Seiten hat es bereits getroffen, in dem Fall ein Streaming-Portal, das mir nichts, dir nichts einfach mal blockiert wird. Der umständliche und teils langwierige Weg über einen richterlichen Beschluss wurde damit umgangen und die Sperrung der Seite durch einen internen Prüfungsausschuss beschlossen. Selbst die Bundesnetzagentur (BNetzA) macht da fröhlich mit, obwohl deren Aufgabenbereich eher in der Neutralität liegt und nicht umgekehrt.
Wie erwähnt, ist der Gedanke sicherlich nicht falsch, gegen Urheberrechtsverletzungen und Piraterie im Netz vorzugehen – auch uns ärgert es manchmal. Das Problem mit der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) ist aber das, dass es zu schnell und zu leicht missbraucht werden kann, da man sich eben den Weg über offizielle und richterliche Stellen spart, die alle Umstände erst genau abwägen und dann entscheiden. Hinzu kommen technische Abweichungen von DNS-Sperren, die dann auch Webseiten betreffen können, die gar nichts damit zu tun haben.
Datenschützer warnen bereits
Auch Datenschützer laufen bereits Sturm gegen die CUII, wie unter anderem Netzpolitik schreibt, die sich jeher für ein freies Internet aussprechen. Zudem befürchtet man, dass es nicht nur bei Urheberrechtsverletzungen bleiben könnte.
Dort sagte die Autorin Julia Reda in einem Kommentar:
„Die Gefahr ist groß, dass bei dieser Konstruktion das Grundrecht auf Informationsfreiheit und die Netzneutralität unter die Räder kommen. Außerdem ebnet das Projekt den Weg für weitere außergerichtliche Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit. […] International werden sie vor allem von autokratischen Regimen eingesetzt, um ihre Bevölkerung von wichtigen Informationen abzuschneiden. Ist eine solche Sperrinfrastruktur einmal eingerichtet, weckt sie schnell Begehrlichkeiten, die Sperrungen auf immer weitere Problemfelder auszuweiten.“
Treffen könnte es somit leicht hunderte und tausende Webseiten, selbst uns, da jeder kleinste Bildschnipsel, Textbaustein etc. dem Urheberrecht unterliegt, auch die Grafik oben. Was bislang und oftmals unter Duldung fällt, könnte unter Umständen von solch privaten Firmen als schweres Vergehen angesehen werden – und wenn es nur aus Befindlichkeiten heraus geschieht.
Ein interessantes Video zu dieser ganzen Thematik und dessen Auswirkungen hat auch der bekannte Rechtsanwalt Christian Solmecke veröffentlicht, der darin vor allem die Beteiligung der Bundesnetzagentur kritisiert.
Ist eine solche DNS-Sperre einmal eingerichtet, ist der Zugriff auf die betroffene Webseite nur noch mittels DNS-Serverwechsel, VPN oder Geoblocking möglich. Das ist jedoch alles andere als optimal, nicht nur für den User, sondern auch für den Betreiber.