Sony darf die Preise für PlayStation Plus-Abonnements nicht mehr einseitig anheben. Das Berliner Kammergericht entschied im Zuge einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), dass die entsprechenden Klauseln in den Nutzungsbedingungen des Unternehmens rechtswidrig sind. Laut dem Urteil müssen Abonnenten künftig ihre ausdrückliche Zustimmung zu einer Preiserhöhung geben, und das Unternehmen darf die Anzahl der enthaltenen Spiele nicht beliebig verringern.
Ohne triftigen Grund keine Änderung des Angebots erlaubt
Im Detail kritisierte das Kammergericht die Klausel, die Sony das Recht einräumte, den Preis für PlayStation Plus jederzeit und ohne triftigen Grund zu erhöhen. Sony hatte dies damit begründet, die „Kosten für die Bereitstellung“ decken zu müssen. Auch wenn eine entsprechende Mitteilung 60 Tage im Voraus verschickt wurde, entschieden die Richter, dass diese Vorgehensweise Abonnenten unangemessen benachteiligt. Es wurde bemängelt, dass keine Notwendigkeit für eine solche Klausel bestand, da Sony die Möglichkeit hatte, Verträge zu kündigen und den Nutzern neue Angebote zu unterbreiten. Die Verbraucher sollten selbst entscheiden können, ob sie das Abonnement zu den neuen Konditionen fortsetzen möchten.
Ein weiterer Punkt, der in die Kritik geriet, war die Klausel, die Sony erlaubte, die Zahl und Verfügbarkeit der im Abonnement enthaltenen Spiele jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Diese Regelung sorgte dafür, dass Abonnenten beim Abschluss des Vertrags nicht erkennen konnten, welche Änderungen sie möglicherweise zu erwarten hatten. Das Gericht entschied, dass diese weitreichende Befugnis den Abonnenten nicht zumutbar sei.
Spieler erhalten damit mehr Rechte
Das Urteil stärkt die Rechte der Konsumenten und folgt einer ähnlichen Rechtsprechung des Kammergerichts, das bereits im Vorjahr den Streamingdiensten Netflix und Spotify ähnliche Preisänderungsklauseln untersagt hatte. In diesen Fällen stellte das Gericht ebenfalls fest, dass die Unternehmen kein berechtigtes Interesse an einer einseitigen Preiserhöhung hatten. Sony muss nun seine Nutzungsbedingungen entsprechend anpassen und den Abonnenten die Möglichkeit zur Zustimmung geben, bevor Preisanpassungen wirksam werden.
Mit diesem Urteil stellt sich das Kammergericht klar auf die Seite der Verbraucher und sendet ein starkes Signal, dass Unternehmen ihre AGB nicht nach Belieben gestalten dürfen. Es bleibt abzuwarten, ob andere Online-Dienste ähnliche Klauseln in ihren Verträgen anpassen müssen.
Das gesamte Urteil lässt sich auf der Seite des Verbraucherschutzes nachlesen.