Dass sich niemand so genau die seitenlangen AGB diverser Services und Angebote durchliest, ist im Allgemeinen bekannt. Genau darauf spekuliert das ein oder andere Unternehmen auch, wobei das böse Erwachen immer dann kommt, wenn ein spezifischer Fall eintritt.
Sony PlayStation fällt hier besonders negativ auf, bei denen nach einer Überprüfung ihrer AGB in Verwendung mit PlayStation Produkten durch ein Gericht zahlreiche unzulässige Punkte bestätigt wurden – 40 an der Zahl.
Diese reichen vom automatischen Verfall von Guthaben, über kostenpflichtige Verlängerung von Abos, das Unterbinden von Guthabenübertragung, sowie Haftungsvorschriften, wenn Kinder die entsprechenden Dienste nutzen. In einem Punkt bestätigte das OLG Wien zum Beispiel, dass Eltern nicht pauschal haftbar sind, wenn ihre Kids Mist bauen, etwa ungewollte Transaktionen tätigen.
„Eine solche pauschale und unbeschränkte Haftung von Verbraucherinnen und Verbrauchern für Aktivitäten, die über ihr Kundenkonto vorgenommen werden, ist ohne eine besondere sachliche Rechtfertigung als gröbliche Benachteiligung zu qualifizieren“, sagte Dr. Joachim Kogelmann, zuständiger Jurist im VKI.
VKI
Sony streicht Guthaben ersatzlos ein
Auch der Umstand, dass nicht genutzte PSN-Guthaben schon nach 24 Monaten verfallen, sei eine grobe Benachteiligung von Kunden, da die Regel hier 30 Jahre beträgt, und seitens Sony auch keine relevanten Gründe angeführt werden, warum das bei ihnen anders sein muss.
„Das Gericht hat diesbezüglich klargestellt, dass ein solches Guthaben bei einer allgemeinen Verjährungsfrist von 30 Jahren nicht ohne ausreichende sachliche Rechtfertigung binnen 24 Monaten verjähren darf“, ergänzt Kogelmann.
Interessant ist außerdem der Punkt, dass Sony verweigert, bestehendes PSN-Guthaben zu übertragen, die hiermit ein einseitiges Leistungsänderungsrecht praktizieren. Ebenso wird beanstandet, dass sich Testversionen von Abos wie PlayStation Plus automatisch in ein kostenpflichtiges Abo umwandeln, wenn man es nicht manuell kündigt. Zwar bekommt man rechtzeitig eine Benachrichtigung von Sony, ab wann das Abo kostenpflichtig wird, wesentlich kundenfreundlicher wäre es jedoch, wenn dieses dann einfach ausläuft.
Ob Sony die beanstandeten Punkte abändern wird, ist derzeit nicht absehbar. Ein Statement dazu gibt es bislang nicht. Zudem dürfte es von Land zu Land unterschiedliche Auslegungen geben, ob eine AGB zulässig ist oder nicht. Im aktuellen Fall spricht man von Österreich.