Zu früh gefreut: FTC leitet neue Untersuchungen bei Microsoft / Activision-Übernahme ein

By Mark Tomson Add a Comment
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Steht die Übernahme von Activision / Blizzard auf den letzten Metern nun doch wieder auf der Kippe? Während die EU-Behörden scheinbar keine Einwände mehr haben, meldet sich nun wieder die amerikanische FTC zu Wort, die neue Untersuchen einleiten wollen.

Hintergrund sind ebenfalls die Cloud-Gaming-Rechte an Ubisoft, die bei ihrer ursprünglichen Entscheidung noch nicht relevant waren. Von dieser Entwicklung wurde man offenbar überrascht und möchte vorerst klären, ob Ubisoft überhaupt einen Vorteil davon hätte.

FTC möchte mehr über die Hintergründe wissen

Weiterhin möchte man mehr darüber wissen, unter welchen Umständen Sony dem ausgehandelten Deal mit Microsoft damals zugestimmt hat, nachdem die Offenlegungsfristen abgelaufen waren.

In dem Antrag heißt es:

„Microsoft hat ihnen die Bedingungen der Vereinbarung vorgelegt, aber die FTC möchte mehr über die dahinter stehenden Gründe erfahren. Die Zahlungsstruktur der Ubisoft-Vereinbarung lässt ‚Zweifel daran aufkommen, ob es für Ubisoft jemals rentabel sein könnte, diese Spiele an Anbieter von Multi-Game-Content-Abonnementdiensten zu lizenzieren, die Streaming anbieten‘ . Ubisofts Fähigkeit, Anreize und Pläne, Cloud-Streaming-Rechte für Activision-Spiele zu vermarkten, sind jetzt von großer Bedeutung.“

Weiter führt man aus, dass die FTC mehr über die Abwicklung des Microsoft-Sony-Deals erfahren möchte, insbesondere über die Umstände, unter denen Sony im Juli 2023 beschlossen hat, das Angebot anzunehmen. Dies erfolgte erst nach Ablauf der Offenlegungsfrist und nachdem die FTC ihr ursprüngliches OK gegeben hatte.

Ob dies alles noch Einfluss auf die Übernahme hat, die Microsoft scheinbar am morgigen Freitag endgültig abschließen möchte, bleibt abzuwarten. Auch nach dem OK der Behörden bedeutet dies für Microsoft nicht, dass man nun tun und lassen kann, was man möchte. Auch die EU hatte angekündigt, dass man den weiteren Verlauf genau beobachten wird und gegebenenfalls einschreitet.

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